Weitere Entscheidung unten: KG, 06.07.1990

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 31.05.1989 - 5 U 74/89   

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https://dejure.org/1989,25931
OLG Hamburg, 31.05.1989 - 5 U 74/89 (https://dejure.org/1989,25931)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31.05.1989 - 5 U 74/89 (https://dejure.org/1989,25931)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31. Mai 1989 - 5 U 74/89 (https://dejure.org/1989,25931)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 18.06.2008 - 3 U 39/08

    Beweis der Auszahlung eines Sparguthabens an den Gläubiger durch die Bank;

    Die Möglichkeit einer Beweislastumkehr bei Vorlage eines Sparbuches mehr als 20 Jahre nach der letzten Eintragung hat das OLG Hamburg (5 U 74/89, Urteil vom 31. Mai 1989, WM 1989, 1681 f.) für möglich gehalten "aufgrund der besonderen hier vorliegenden Umstände".
  • OLG Dresden, 30.07.2020 - 8 U 1827/19

    Zur Beweislast für die Erfüllung des Auszahlungsanspruchs des Inhabers einer

    Überwiegend wird davon ausgegangen, dass auch sehr lange Zeiträume keine Beweiserleichterung für die Bank mit sich bringen; diese muss die Erfüllung beweisen, auch wenn sie keine Unterlagen mehr hat und mehr als 10 Jahre seit der letzten Kontobewegung vergangen sind (vgl. - sehr streng - BGH, Urteil vom 04.06.2002, XI ZR 361/01 [keine Beweiserleichterung bei 38 Jahren zwischen letzter Eintragung im Sparbuch sogar dann, wenn das Sparbuch bis zur letzten Zeile beschriftet und in dieser Zeile "Übertrag" steht; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.10.2004, 2 U 12/04 [keine Beweiserleichterung nach 35 Jahren]; OLG Köln, Urteil vom 07.04.2000, 1 U 107/99 [keine Beweiserleichterung nach 17 Jahren, bankinterne Unterlagen, die dem Kunden nicht zur Kenntnis gegeben worden, sind für den Beweis ungeeignet]; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.12.1998, 1 U 216/87 [20 Jahre keine Eintragung im Sparbuch und Eintrag im Stockregister bis Sparbuch gelöscht sei]; anderer Ansicht: OLG Hamburg, Urteil vom 31.05.1998, 5 U 74/89 [Beweislastumkehr nach 20 Jahren]; OLG Bamberg, Urteil vom 25.01.1995, 3 U 68/94 [Beweislastumkehr nach Ablauf von Aufbewahrungsfristen]; siehe auch KG, Urteil vom 04.03.1992, 24 U 6304/91 Rn. 7 bei juris, welches von der Beweislast der Bank ausgeht, aber faktisch nach 7 Jahren recht schwache Indizien zur Überzeugungsbildung ausreichen lässt).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2022 - 17 U 151/21

    Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung des Auszahlungsanspruchs aus einem

    Die Unrichtigkeit eines Sparbuchs kann insoweit nicht alleine mit bankinternen Unterlagen nachgewiesen werden (OLG Köln, Urteil vom 9. Juli 2003 - 13 U 133/02 -, juris Rn. 16; vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 22. Dezember 1988 - 1 U 216/87 -, NJW-RR 1989, 1517, 1518; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 31. Mai 1989 - 5 U 74/89 -, juris; OLG Zweibrücken, Urteil vom 25. November 2020 - 7 U 82/18 -, juris Rn. 36).
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Rechtsprechung
   KG, 06.07.1990 - 5 U 74/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5719
KG, 06.07.1990 - 5 U 74/89 (https://dejure.org/1990,5719)
KG, Entscheidung vom 06.07.1990 - 5 U 74/89 (https://dejure.org/1990,5719)
KG, Entscheidung vom 06. Juli 1990 - 5 U 74/89 (https://dejure.org/1990,5719)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs wegen wettbewerbswidriger Werbung; Voraussetzungen für die Unterbrechung eines Verfahrens auf Grund der Insolvenz einer Partei gemäß § 240 Zivilprozessordnung (ZPO); Einfluss eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch auf ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 41
  • ZIP 1990, 1144
  • GRUR 1991, 562
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 15.12.2022 - I ZR 135/21

    Insolvenz eines Versicherungsnehmers nach Abtretung einer

    Ob der Kostenerstattungsanspruch im Fall des Erfolgs der Klage einen hinreichenden Massebezug herstellen kann, ist fraglich (ablehnend Damerius, Das Schicksal schwebender Verfahren des Insolvenzschuldners, 2007, S. 72; Gerken in Wieczorek/Schütze aaO § 240 Rn. 5; unter zusätzlicher Berücksichtigung einer endenden Verbandsklagebefugnis vgl. KG, WRP 1990, 833 [juris Rn. 6]).
  • OLG Braunschweig, 09.09.2009 - 3 U 41/09

    Unterbrechung eines Gerichtsverfahrens über die Abberufung des Geschäftsführers

    Das ist im Hinblick auf das Gesellschaftsvermögen neutral; die geltend gemachten Ansprüche gehören deshalb nicht zur Insolvenzmasse (OLG München ZIP 1994, 1021 - zit. n. Juris - KG ZIP 1990, 1144 - in Juris Rz. 4f - Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., Rz. 15 zu § 240; Musielak/Stadler, ZPO , 6. Aufl., Rz. 5 zu § 240).
  • KG, 28.05.2002 - 5 U 74/01

    Internationale Zuständigkeit bei Begehungsgefahr; Präsentationsarzneimittel bei

    Die Entscheidung KG, NJW-RR 1991, 41 steht dem nicht entgegen.
  • LG Kaiserslautern, 16.07.2004 - 3 O 127/03

    Zurückweisung einer Klage als unzulässig bei vorausgegangenem Mahnbescheid sowie

    Die Klage ist in solchen Fällen auch bei Säumnis des Klägers durch Prozessurteil als unzulässig abzuweisen (BGH NJW 1969, 845, 846; BGH NJW-RR 1986, 1041; OLG München aaO; KG NJW-RR 1991, 41, 42; OLG Frankfurt NJW 1992, 1178; MünchKommZPO/Prütting, aaO, § 330 Rdnr. 19; Zöller/Herget, aaO, § 330 Rdnr. 11).
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